Grüezi !
Sind sie schon auf dem Weg in die Schweiz oder überlegen Sie noch, ob dieses kleine, überaus attraktive Land im Herzen Europas Ihr neues Domizil werden könnte? Für Fachkräfte aus Deutschland und Österreich ist die Schweiz seit Jahren nicht zuletzt wegen der gleichen Sprache, der ähnlichen Kultur und der höheren Lebensqualität eines der beliebtesten Auswanderungsländer. .
Unter anderem profitiert das Schweizer Gesundheitssystem von der Zuwanderung gut qualifizierter Fachkräfte aus dem deutschsprachigen Ausland enorm. Doch es ist ein Geben und ein Nehmen, denn auch die ausländischen Fachkräfte profitieren von:
- fortschrittlichen Arbeitsbedingungen
- angemessenen Löhnen
- einem anerkannten Berufsbild
- tieferen Abgaben und Steuern
- einem stabilen politischen System
- einem hohen Bildungsniveau.
Warum kann Ihnen Workplanet helfen?
Fachkräfte im Gesundheitswesen sind wie eh und je gefragt. Der einheimische Arbeitsmarkt kann den Bedarf nicht decken, weswegen SIE gefragt sind. Doch wo sollen Sie beginnen?
Als Personalvermittler blicken wir auf weit über 10 Jahre Erfahrungen zurück, in denen wir zum einen lernen konnten, was unseren Kunden, vor allem in der Zusammenarbeit mit ausländischem Fachpersonal, erwarten. Zum andern sind wir Profis darin, auf die unterschiedlichen Wünsche und Bedürfnisse unserer ausländischen Bewerber einzugehen, damit Sie sich auf ihren beruflichen Neustart konzentrieren können.
Die Workplanet ist ihr kostenloser Berater und Begleiter bei/ als:
- zentraler Ansprechpartner während des gesamten Rekrutierungsprozesses
- Optimierung der Bewerbungsunterlagen
- Coaching/ ausführliche Vorbereitung auf die Vorstellungstermine
- Gehaltsbenchmark
- Unterstützung bei Anerkennungsformalitäten, Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen
- Wohnungssuche
- Versicherungen
- Weiterbildungsoptionen
- nicht zuletzt als
..... beständiger, zuverlässiger Ansprechpartner und Freund auch nach vielen Jahren noch.
Dieser Auszug aus unserer Broschüre (>> Download) soll Ihnen ein erster Wegweiser für das Leben und Arbeiten in der Schweiz sein. Bestimmt entstehen daraus weitere Fragen, die wir Ihnen gern jederzeit kostenlos und unverbindlich beantworten.
Leben und Arbeiten, wo andere Urlaub machen
Das Land …..
Eine Mischung aus Gelassenheit und Dynamik, kultureller Vielfalt und Tradition, gepaart mit eindrucksvoller Landschaft und Städten mit sehr hoher Lebensqualität. Dies und die Menschen, die sie bewohnen, zeichnen sie aus – die Schweiz. Die Schweizer sind für ihre eher zurückhaltende, freundliche und ordentliche Art bekannt. Abgerundet wird dieses Bild durch Fleiss, Gelassenheit, Gastfreundschaft und Pünktlichkeit. Qualität geht vor Quantität.
Durch die Schweiz reisend staunt man immer wieder über die kurzen Distanzen. Von einer Ecke in die andere braucht man kaum mehr als 5 Stunden. Ein Drittel der Bevölkerung lebt in 5 grossen Städten – Zürich, Genf, Basel, Bern und Lausanne und deren Agglomerationen. Mehr als die Hälfte des Landes besteht aus Bergen. Dort leben nur ca. 10% der Bevölkerung.
…. und seine Einwanderer
In der Schweiz leben ca. 8.5 Mio Menschen. Der Anteil ausländischer Einwohner beträgt ca. 26% also rund 2 Mio Menschen Darunter stammen über 80% aus europäischen Ländern. Personen aus Deutschland, Italien, Portugal und Frankreich machen fast die Hälfte aller Einwanderer in der Schweiz aus.
Grafik Herkunftsländer : https://www.swissinfo.ch/ger/einwanderungs-serie-teil1-_wer-sind-die-2-millionen-auslaenderinnen-und-auslaender-in-der-schweiz/42411946
Deutsche in der Schweiz
Im Jahr 2019 wanderten offiziell 16.340 Deutsche in die Schweiz aus, 10.523 kamen wieder zurück. Innerhalb der 10 Jahre von 2008 bis 2017 emigrierten offiziell 212.228 Deutsche in die Schweiz und 107.839 zogen wieder zurück.
Damit landete die Schweiz auf dem 1. Platz der Zufriedenheitsliste aller Auswanderungsziele.
Quelle: https://auswandern-info.com/zufriedenheit
Top 20 der beliebtesten Auswanderungsziele hinsichtlich der Zufriedenheit bzw. des Erfolges der Auswanderer. Die Angaben in Prozent geben wieder, wieviel Prozent an Deutschen mehr in das jeweilige Land ausgewandert sind als aus diesem in die Heimat zurückzogen
Kultur
Die Kultur ist von den Nachbarländern beeinflusst, doch hat sich über die Jahre eine eigenständige Kultur entwickelt. 4 Landessprachen auf so kleiner Fläche vereint, lassen auf eine unglaubliche Kulturvielfalt schließen. Durch die verschiedenen Sprach- und somit auch Kulturregionen ist es schwierig, von einer einheitlichen Schweizer Kultur zu sprechen.
Jodeln, Alphornblasen oder das Flaggenschwingen sind seit Jahrzehnten wohlbehütete Schweizer Traditionen und fester Bestandteil ihrer Kultur. Berühmt berüchtigt ist die Schweiz auch für ihre Taschenmesser, Uhren, Schokolade und das Käsefondue.
Wirtschaft
Mit einem Bruttoinlandsprodukt von 87.000 Schweizer Franken je Einwohner und Jahr ist sie eines der wirtschaftsstärksten Länder der Welt. International etabliert gilt sie als anerkannter Standort für Lehre, Innovation und Forschung. Drei Viertel der Erwerbstätigen sind im Dienstleistungssektor tätig. Die Städte Zürich und Genf stehen zuoberst auf der Rangliste der Städte mit der höchsten Lebensqualität.
Politik
Die Schweiz ist ein föderalistischer Staat. Das bedeutet: Die Kompetenzen sind nach dem Subsidiaritätsprinzip auf Bund, Kantone und Gemeinden aufgeteilt. Der Bund übernimmt nur die Aufgaben, welche die Kraft der Kantone übersteigen oder einer einheitlichen Regelung durch den Bund bedürfen. Der Föderalismus ermöglicht es, die Verschiedenartigkeit in der Einheit zu leben. Für die Schweiz mit ihren vier Landessprachen und ihren grossen geografischen Unterschieden ist der Föderalismus eine wichtige Voraussetzung für das Zusammenleben.
Die Schweiz ist in 26 Kantone – auch Stände genannt – gegliedert. Der entscheidende, den Föderalismus repräsentierende, Unterschied zu den Gliedstaaten (Bundesländern) anderer europäischer Staaten ist das hohe Mass an politischer Selbstbestimmung. Die Kantone organisieren beispielsweise Finanzen, Steuern, Schulwesen selbst.
Die Staatsform der Schweiz ist die direkte Demokratie, was u.a. bedeutet, dass die stimmberechtigte Bevölkerung regelmässig politische Entscheidungen mitbestimmen kann und soll. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist zudem die neutrale aussenpolitische Ausrichtung der Schweiz. Seit 1815 beteiligt sie sich an keinem Krieg anderer Staaten. Das Militär ist nur zur Verteidigung da.
Die Schweiz ist Mitglied der Europäischen Freihandelszone, des Europarats, der Welthandelsorganisation (seit 1995; seit 1959 Mitglied der Vorläuferorganisation Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen), der Vereinten Nationen (seit 2002), des Schengener Abkommens, nicht aber der Europäischen Union.
Sprache
Die Landessprachen sind Deutsch (63,7 %), Französisch (20,4 %), Italienisch (6,5 %) und Rätoromanisch (0,5 %).
Quelle: https://www.swissinfo.ch/
Hochdeutsch oder auch Schriftdeutsch wird in der Schweiz geschrieben, gesprochen und verstanden, jedoch sprechen die allermeisten Schweizer „Schwyzerdütsch“. Dabei handelt es sich nicht um eine eigene Sprache, sondern vielmehr um zahlreiche regionale, sich unterscheidende deutschsprachige Dialekte.
Auch wenn Deutsch Ihre Muttersprache ist, werden Sie am Anfang Ihre Probleme haben, die Schweizer zu verstehen. Da sich die Dialekte auch innerhalb der Schweiz sehr unterscheiden, ist es selbst für die Schweizer so manches Mal eine Herausforderung, sich untereinander zu verstehen. Erwartet wird es schon. dass Sie den in Ihrer Gegend üblichen Dialekt verstehen oder sogar die Schweizer Sprachmelodie gelegentlich nachahmen können – natürlich ohne sich lustig zu machen. Also warum es nicht einmal mit einem „Hoi zämme!“ versuchen?!
Religion
Die römisch-katholische Kirche ist mit über 37% der Bevölkerung am stärksten vertreten, gefolgt von der evangelisch-reformierten Kirche mit 25%. Die Reformation der Kirchen in Europa verbreitete sich im 16. Jahrhundert von Genf in der französischen Schweiz und von Zürich in der deutschen Schweiz aus.
Personen ohne Religionszugehörigkeit machen heute 24% der Bevölkerung aus. 1970 betrug dieser Anteil nur gerade 1%.
Ein grosser Teil der 5% Muslime in der Schweiz stammen aus dem Balkan und aus der Türkei. Sie sind vor allem in den grösseren Städten vertreten.
Von den 6% anderer christlicher Glaubensgemeinschaften bilden die orthodoxen Kirchen mit einem Bevölkerungsanteil von gut 2% die grösste Gruppe.
Für Arbeitnehmer
Personenfreizügigkeit/ Bewilligungen
Dank des sogenannten Personenfreizügigkeitsabkommens haben Erwerbstätige aus EU/ EFTA Ländern einen einfachen Zugang zum Arbeitsmarkt. Dieses Abkommen sichert gleiche Lebens-, Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen, wie die Inländer sie geniessen, zu. Europäische Staatsangehörige dürfen sich im Rahmen der Personenfreizügigkeit mit ihrem Personalausweis oder Reisepass visumsfrei für maximal 90 Tage im Land aufhalten. Kommt man in die Schweiz, um langfristig zu arbeiten, bedarf es einer Aufenthaltsbewilligung, die normalerweise an den Nachweis einer Arbeitsstelle gebunden ist. Unterzeichnen Sie, wie es i.d.R. üblich ist, einen unbefristeten Arbeitsvertrag, bekommen Sie eine 5-jährige Aufenthaltsbewilligung (B-Bewilligung). Bei befristeten Verträgen wird auch die Aufenthaltsbewilligung entsprechend befristet (L-Bewilligung). Die Bewilligungen werden bei gleichbleibenden Voraussetzungen verlängert. Respektive kann nach 5 Jahren eine Niederlassungsbewilligung (C-Bewilligung) beantragt werden.
Anmelden können Sie sich bei den Kantonalen Migrations- und Gemeindeämtern.
Für den Fall, dass Sie in Ihrem Heimatland wohnen und in der Schweiz arbeiten möchten, können Sie eine Grenz-gängerbewilligung (G-Bewilligung) beantragen. Vorrausetzungen sind, dass Sie innerhalb der Grenzzone in der Schweiz erwerbstätig sind sowie die Tatsache, dass Sie einmal wöchentlich an Ihren ausländischen Hauptwohnsitz zurückkehren.
Anerkennung
Die Mobilität von Berufstätigen hat einen hohen Stellenwert in der heutigen Arbeitswelt. Dabei spielt auch die Anerkennung von Berufsabschlüssen eine wichtige Rolle. Im Rahmen der Personenfreizügigkeit können EU-Bürger die Anerkennung ihrer Abschlüsse beantragen.
Für Gesundheitsberufe (Pflege, Physiotherapie, Osteopathie, Rettungssanität etc.) ist das Schweizerische Rote Kreuz SRK zuständig. Mediziner richten ihre Gesuche an die Medizinalberufekommission MEBEKO.
Einzelarbeitsverträge
Der Einzelarbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden. Er unterliegt keinen Formvorschriften und kann auch mündlich abgeschlossen werden. Allerdings ist es für beide Seiten von Vorteil, wenn ein schriftlicher Vertrag erstellt wird. Sonderregelungen wie z.B. ein Konkurrenzverbot oder Überstundenregelung müssen in einem schriftlichen Arbeitsvertrag festgehalten werden.
Soziale Sicherheit
Rentenversicherung - das 3-Säulen-Prinzip
Die schweizerische Altersvorsorge basiert auf dem 3. Säulen-Prinzip. Diese haben unterschiedliche Aufgaben und sind unterschiedlich geregelt.
Die 1. Säule umfasst die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und stellt die Basis der finanziellen Altersvorsorge im Sinne einer Existenzsicherung/ Grundsicherung dar. Die monatlichen Beiträge werden direkt vom Lohn abgezogen und vom Arbeitgeber zusammen mit seinen Beiträgen an die Ausgleichskasse bezahlt. Anspruch auf eine Altersrente entsteht, wenn mindestens während 12 Monaten Beiträge angerechnet werden können.
Die 2. Säule umfasst die berufliche Vorsorge. Arbeitgeber und Arbeitnehmer leisten ab einer bestimmten Einkommenshöhe i.d.R. gleiche Beitragssätze auf ein individuelles Konto. Die Pensionskasse legt das gesammelte Geld an. Mit der Pension wandelt sie es in eine Rente um oder zahlt es auf Wunsch als Kapitalbetrag aus. Die 2. Säule soll es ermöglichen, den gewohnten Lebensstandard in einer angemessenen Weise weiterzuführen.
Die 3. Säule als private Vorsorge soll zusätzliche individuelle Bedürfnisse decken. Erwerbstätige können einen bestimmten Betrag auf ein Bankkonto oder in eine Lebensversicherungspolice einzahlen. Die Einzahlungen können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Die private Vorsorge funktioniert nach dem Prinzip einer Sparkasse. Was einbezahlt wurde, wird samt Zinsen im Alter wieder ausbezahlt.
Erfüllung der deutschen Rentenvoraussetzungen
Die Schweizerischen Beitragsjahre werden nach dem deutschen Recht auf den Rentenanspruch angerechnet, sofern eine deutsche Versicherungszeit von mindestens 12 Monaten vorliegt und sich die Schweizerischen nicht mit den deutschen Versicherungszeiten überschneiden. Das Heranziehen Schweizerischer Beitragszeiten ist für die Rentenhöhe nicht von Belang.
IV | Invalidenversicherung
Wer der AHV angehört, ist auch Mitglied in der IV. Die IV schützt ihre Versicherten gegen die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Invalidität. Mit geeigneten Maßnahmen wird versucht, den Betroffenen wieder in das Erwerbsleben einzugliedern, nötigenfalls sollen Rentenleistungen seinen Existenzbedarf angemessen decken.
Einen Anspruch auf Renten aus der IV haben EU Bürger, wenn Sie bei Eintritt der Invalidität in der Schweiz während insgesamt mindestens 12 Monaten Beiträge bezahlt haben.
Erwerbsersatz, Arbeitslosigkeit, Unfall
Des Weiteren umfassen sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse Versicherungen für den Erwerbsausfall bei Krankheit, für den Fall der Arbeitslosigkeit sowie eine allgemeine (auch nicht berufsbedingte) Unfallversicherung (ab 8h wöchentlicher Arbeitszeit).
Krankenversicherung
Wer in der Schweiz wohnt oder arbeitet ist verpflichtet, spätestens binnen drei Monaten nach der Einreise bei einer Krankenkasse eine Grundversicherung abzuschließen..
Ein Unterschied zu dem System in Deutschland besteht in der Selbstbeteiligung im Krankheitsfall durch den Versicherten (Franchise). Bevor die Versicherung Kosten übernimmt, muss die Franchise ausgeschöpft sein. Die Höhe der Franchise kann frei gewählt werden (mind. 300 Franken - max. 2.500 Franken/ Jahr). Es gilt, je höher die Franchise, desto geringer der monatliche Beitrag und umgekehrt. Wenn die Franchise ausgeschöpft ist, kommt die Grundversicherung für entstehende Kosten auf. Aber auch hier bleibt für den Versicherten ein Selbstbehalt von 10 % an den Behandlungskosten (maximal 700 Franken pro Jahr). Die Prämienhöhe variiert zudem je nach Wohnort und Krankenversicherer, weswegen es sich empfiehlt, vor Abschluss einer Krankenversicherung die Grund- und Zusatzversicherung zu vergleichen, denn die Leistungen der Grundversicherung sind in der Schweiz begrenzt.
Familienzulagen/ Kindergeld
Für Kinder bis zu 16 Jahren erhalten Sie eine Kinderzulage von mindestens 200 Franken pro Kind und Monat. Für Kinder von 16 bis 25 Jahren, die in Ausbildung sind, haben Sie Anspruch auf eine Ausbildungszulage von mindestens 250 Franken pro Kind und Monat. Die Kantone können höhere Ansätze vorschreiben und ausserdem Geburts- und Adoptionszulagen gewähren.
Steuern
Quellensteuer
Die Quellensteuer ist eine Steuer, die direkt vom Einkommen ausländischer Arbeitnehmer (ohne Niederlassungsbewilligung C) – also an der Quelle - abgezogen wird. Verantwortlich für den Abzug ist der Arbeitgeber. Er ist gesetzlich dazu verpflichtet, dem Arbeitnehmer die geschuldete Steuer vom Lohn abzuziehen und an die Steuerbehörden abzuführen. Die Quellsteuersätze können je Lohnhöhe und Region stark variieren.
Mehrwertsteuer
Seit 2018 gelten die Sätze 7,7 % Normalsatz, 2,5 % reduzierter Satz (für bestimmte Güter des täglichen Bedarfs wie z. B. Lebensmittel, alkoholfreie Getränke, Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Medikamente sowie freiwillig versteuerte Eintritte zu Sport- und Kulturveranstaltungen).
Freizeit
In der Schweiz gibt es unzählige Clubs und Vereine. Diese Vereinigungen spielen bei der Integration der ausländischen Staatsbürger eine sehr wichtige Rolle. Fragen Sie beim Einwohneramt Ihrer Gemeinde nach einer entsprechenden Liste. Allein die natürlichen Gegebenheiten der Schweiz bieten nahezu für jeden Etwas. Die Berge laden zum Wandern, Klettern, Biken, Skifahren ein. Viele Seen ermöglichen unterschiedlichste Wassersportarten wie Tauchen, Kanufahren, Kitesurfen oder ganz entspanntes Schauffelraddampferfahren.
Gültigkeit Ihres Führerscheins
Während der ersten zwölf Monate Ihres Aufenthalts in der Schweiz können Sie ohne weiteres mit ihrem Führerschein fahren. Nach dieser Frist müssen Sie Ihren ausländischen Führerschein gegen einen Schweizerischen austauschen. Der Austausch des Führerausweises erfolgt beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons.
Höchstgeschwindigkeiten/ Vignette
Davon hat jeder schon einmal gehört. Zu schnell fahren kann in der Schweiz teuer werden. Also achten Sie auf die Höchstgeschwindigkeiten:
Autobahn: 120 km/h - Haupt- und Nebenstrassen: ausserorts: 80 km/h - innerorts: 50 km/h
Für die Benützung der Autobahnen und Autostrassen muss eine Abgabe bezahlt werden (Vignette). Die Vignette kostet 40 Schweizer Franken / Jahr. Es gibt keine Tages-, Wochen- oder Monatsvignetten. Kaufen können Sie die Plaketten bei der Deutsche Post, diversen Automobilclubs, an Raststätten und Tankstellen nahe der Schweizer Grenze.
Umzug in die Schweiz – abgabefrei?!
Damit Ihr Hausrat (Möbel, Geschirr, Bücher, Kleider etc.) abgabenfrei in die Schweiz eingeführt werden kann, müssen Sie z.B. mittels eines Miet- oder Arbeitsvertrages die Wohnsitzverlegung in die Schweiz nachweisen. Eine weitere Voraussetzung ist, dass Sie ein Verzeichnis der eingeführten Gegenstände erstellen. Diese müssen Sie bereits während mindestens sechs Monaten benutzt haben und nach dem Umzug weiter benutzen. Beachten Sie, dass die Einfuhr Ihres Umzugsgutes unbedingt während der Öffnungszeiten der Zollstellen für Handelswaren erfolgen muss.
Wohnen
Wohnungssuche
Die Wohnungssuche funktioniert über ergiebige und gut strukturiert Onlineportale. Man sollte wissen, dass sich auf diese Anzeigen meist recht viele Bewerber melden werden. Das trifft vor allem auf Ballungszentren wie Zürich, Basel und Bern zu. Etwas weniger populär, aber keineswegs schlechter, ist die Möglichkeit auf privaten Anzeigenportalen zu suchen, auf denen Vormieter nach Nachmietern Ausschau halten.
Wohnung mieten – gut zu wissen
Zur Wohnung gehört eine Küche, die fester Bestandteil der Mietswohnung ist.
Das Bad ist meistens auch vollständig ausgestattet (Spiegelwandschrank, WC-Rollenhalter, Handtuchhaltern).
Wäsche wird i.d.R. in den hauseigenen Waschküchen (nach Wochenplänen) gewaschen und getrocknet. In grösseren, moderneren Wohnungen gibt es oft schon einen eigenen Waschturm.
Viele Mietverträge dürfen nicht zum 31.12. gekündigt werden. Deshalb ist das Angebot für Mietwohnungen im Januar oft nicht so umfangreich.
Nach der Wohnungsbesichtigung
Nach der Wohnungsbesichtigung bekommt man meist ein Anmeldeformular. Dieses wird bei Interesse ausgefüllt und mit einer aktuellen Betreibungs- oder Schufaauskunft direkt an den Vermieter oder an die Verwaltung geschickt.
Tipp: ein kurzes persönliches Anschreiben und Ausweiskopien beilegen (wer man ist, was man macht und warum man dieses Objekt mieten will). Das ist keine Pflicht, aber man hebt sich von den anderen Bewerbungen ab. Oft wird nach Referenzen gefragt. Das können der vorherige Vermieter und / oder Arbeitgeber sein. Man muss damit rechnen, dass diese tatsächlich angerufen werden. Daher empfiehlt es sich, die angegeben Referenzpersonen vorher darüber zu informieren.
Der Mietvertrag
Als Kaution werden in der Regel 1-3 Monatsmieten verlangt. Diese wird auf einem verzinsten Konto auf Ihren Namen als Sicherheitsleistung für entstandene Schäden hinterlegt und wird nach Auszug wieder freigegeben und ausbezahlt. Verbreitet ist das Abschliessen einer Mietkautionsversicherung. Das Wort Mietzins im Vertrag meint: die Kaltmiete.
Die Wohnung wird gründlich gereinigt übergeben und nicht wie in Deutschland nur besenrein. Gerade in ländlicheren Gegenden ist es gern gesehen, wenn man die Nachbarn nach dem Einzug zu einem Apéro einlädt oder zumindest kurz "Grüezi" sagt. In der Stadt wird das aber kaum noch gemacht.