Für Bewerber aus dem In- und Ausland
Leben und Arbeiten in der Schweiz
Grüezi !
Die Workplanet ist ihr kostenloser Berater und Begleiter bei/ als:
- zentraler Ansprechpartner während des gesamten Rekrutierungsprozesses
- Optimierung der Bewerbungsunterlagen
- Coaching/ ausführliche Vorbereitung auf die Vorstellungstermine
- Gehaltsbenchmark
- Unterstützung bei Anerkennungsformalitäten, Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen
- Wohnungssuche
- Versicherungen
- Weiterbildungsoptionen
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Für Arbeitnehmer
Dank des sogenannten Personenfreizügigkeitsabkommens haben Erwerbstätige aus EU/ EFTA Ländern einen einfachen Zugang zum Arbeitsmarkt. Dieses Abkommen sichert gleiche Lebens-, Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen, wie die Inländer sie geniessen, zu. Europäische Staatsangehörige dürfen sich im Rahmen der Personenfreizügigkeit mit ihrem Personalausweis oder Reisepass visumsfrei für maximal 90 Tage im Land aufhalten. Kommt man in die Schweiz, um langfristig zu arbeiten, bedarf es einer Aufenthaltsbewilligung, die normalerweise an den Nachweis einer Arbeitsstelle gebunden ist. Unterzeichnen Sie, wie es i.d.R. üblich ist, einen unbefristeten Arbeitsvertrag, bekommen Sie eine 5-jährige Aufenthaltsbewilligung (B-Bewilligung). Bei befristeten Verträgen wird auch die Aufenthaltsbewilligung entsprechend befristet (L-Bewilligung). Die Bewilligungen werden bei gleichbleibenden Voraussetzungen verlängert. Respektive kann nach 5 Jahren eine Niederlassungsbewilligung (C-Bewilligung) beantragt werden.
Anmelden können Sie sich bei den Kantonalen Migrations- und Gemeindeämtern.
Für den Fall, dass Sie in Ihrem Heimatland wohnen und in der Schweiz arbeiten möchten, können Sie eine Grenz-gängerbewilligung (G-Bewilligung) beantragen. Vorrausetzungen sind, dass Sie innerhalb der Grenzzone in der Schweiz erwerbstätig sind sowie die Tatsache, dass Sie einmal wöchentlich an Ihren ausländischen Hauptwohnsitz zurückkehren.
Die Mobilität von Berufstätigen hat einen hohen Stellenwert in der heutigen Arbeitswelt. Dabei spielt auch die Anerkennung von Berufsabschlüssen eine wichtige Rolle. Im Rahmen der Personenfreizügigkeit können EU-Bürger die Anerkennung ihrer Abschlüsse beantragen.
Für Gesundheitsberufe (Pflege, Physiotherapie, Osteopathie, Rettungssanität etc.) ist das Schweizerische Rote Kreuz SRK zuständig. Mediziner richten ihre Gesuche an die Medizinalberufekommission MEBEKO.
Der Einzelarbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden. Er unterliegt keinen Formvorschriften und kann auch mündlich abgeschlossen werden. Allerdings ist es für beide Seiten von Vorteil, wenn ein schriftlicher Vertrag erstellt wird. Sonderregelungen wie z.B. ein Konkurrenzverbot oder Überstundenregelung müssen in einem schriftlichen Arbeitsvertrag festgehalten werden.
Wohnen
Die Wohnungssuche funktioniert über ergiebige und gut strukturiert Onlineportale. Man sollte wissen, dass sich auf diese Anzeigen meist recht viele Bewerber melden werden. Das trifft vor allem auf Ballungszentren wie Zürich, Basel und Bern zu. Etwas weniger populär, aber keineswegs schlechter, ist die Möglichkeit auf privaten Anzeigenportalen zu suchen, auf denen Vormieter nach Nachmietern Ausschau halten.
Anmelden können Sie sich bei den Kantonalen Migrations- und Gemeindeämtern.
Für den Fall, dass Sie in Ihrem Heimatland wohnen und in der Schweiz arbeiten möchten, können Sie eine Grenz-gängerbewilligung (G-Bewilligung) beantragen. Vorrausetzungen sind, dass Sie innerhalb der Grenzzone in der Schweiz erwerbstätig sind sowie die Tatsache, dass Sie einmal wöchentlich an Ihren ausländischen Hauptwohnsitz zurückkehren.
Nach der Wohnungsbesichtigung bekommt man meist ein Anmeldeformular. Dieses wird bei Interesse ausgefüllt und mit einer aktuellen Betreibungs- oder Schufaauskunft direkt an den Vermieter oder an die Verwaltung geschickt.
Tipp: ein kurzes persönliches Anschreiben und Ausweiskopien beilegen (wer man ist, was man macht und warum man dieses Objekt mieten will). Das ist keine Pflicht, aber man hebt sich von den anderen Bewerbungen ab. Oft wird nach Referenzen gefragt. Das können der vorherige Vermieter und / oder Arbeitgeber sein. Man muss damit rechnen, dass diese tatsächlich angerufen werden. Daher empfiehlt es sich, die angegeben Referenzpersonen vorher darüber zu informieren.Für Gesundheitsberufe (Pflege, Physiotherapie, Osteopathie, Rettungssanität etc.) ist das Schweizerische Rote Kreuz SRK zuständig. Mediziner richten ihre Gesuche an die Medizinalberufekommission MEBEKO.
Als Kaution werden in der Regel 1-3 Monatsmieten verlangt. Diese wird auf einem verzinsten Konto auf Ihren Namen als Sicherheitsleistung für entstandene Schäden hinterlegt und wird nach Auszug wieder freigegeben und ausbezahlt. Verbreitet ist das Abschliessen einer Mietkautionsversicherung. Das Wort Mietzins im Vertrag meint: die Kaltmiete.
Die Wohnung wird gründlich gereinigt übergeben und nicht wie in Deutschland nur besenrein. Gerade in ländlicheren Gegenden ist es gern gesehen, wenn man die Nachbarn nach dem Einzug zu einem Apéro einlädt oder zumindest kurz „Grüezi“ sagt. In der Stadt wird das aber kaum noch gemacht.
Soziale Sicherheit
Die schweizerische Altersvorsorge basiert auf dem 3. Säulen-Prinzip. Diese haben unterschiedliche Aufgaben und sind unterschiedlich geregelt.
Die 1. Säule umfasst die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und stellt die Basis der finanziellen Altersvorsorge im Sinne einer Existenzsicherung/ Grundsicherung dar. Die monatlichen Beiträge werden direkt vom Lohn abgezogen und vom Arbeitgeber zusammen mit seinen Beiträgen an die Ausgleichskasse bezahlt. Anspruch auf eine Altersrente entsteht, wenn mindestens während 12 Monaten Beiträge angerechnet werden können.
Die 2. Säule umfasst die berufliche Vorsorge. Arbeitgeber und Arbeitnehmer leisten ab einer bestimmten Einkommenshöhe i.d.R. gleiche Beitragssätze auf ein individuelles Konto. Die Pensionskasse legt das gesammelte Geld an. Mit der Pension wandelt sie es in eine Rente um oder zahlt es auf Wunsch als Kapitalbetrag aus. Die 2. Säule soll es ermöglichen, den gewohnten Lebensstandard in einer angemessenen Weise weiterzuführen.
Die 3. Säule als private Vorsorge soll zusätzliche individuelle Bedürfnisse decken. Erwerbstätige können einen bestimmten Betrag auf ein Bankkonto oder in eine Lebensversicherungspolice einzahlen. Die Einzahlungen können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Die private Vorsorge funktioniert nach dem Prinzip einer Sparkasse. Was einbezahlt wurde, wird samt Zinsen im Alter wieder ausbezahlt. Anmelden können Sie sich bei den Kantonalen Migrations- und Gemeindeämtern.
Für den Fall, dass Sie in Ihrem Heimatland wohnen und in der Schweiz arbeiten möchten, können Sie eine Grenz-gängerbewilligung (G-Bewilligung) beantragen. Vorrausetzungen sind, dass Sie innerhalb der Grenzzone in der Schweiz erwerbstätig sind sowie die Tatsache, dass Sie einmal wöchentlich an Ihren ausländischen Hauptwohnsitz zurückkehren.
Wer der AHV angehört, ist auch Mitglied in der IV. Die IV schützt ihre Versicherten gegen die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Invalidität. Mit geeigneten Maßnahmen wird versucht, den Betroffenen wieder in das Erwerbsleben einzugliedern, nötigenfalls sollen Rentenleistungen seinen Existenzbedarf angemessen decken.
Einen Anspruch auf Renten aus der IV haben EU Bürger, wenn Sie bei Eintritt der Invalidität in der Schweiz während insgesamt mindestens 12 Monaten Beiträge bezahlt haben. Für Gesundheitsberufe (Pflege, Physiotherapie, Osteopathie, Rettungssanität etc.) ist das Schweizerische Rote Kreuz SRK zuständig. Mediziner richten ihre Gesuche an die Medizinalberufekommission MEBEKO.
Des Weiteren umfassen sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse Versicherungen für den Erwerbsausfall bei Krankheit, für den Fall der Arbeitslosigkeit sowie eine allgemeine (auch nicht berufsbedingte) Unfallversicherung (ab 8h wöchentlicher Arbeitszeit).
Wer in der Schweiz wohnt oder arbeitet ist verpflichtet, spätestens binnen drei Monaten nach der Einreise bei einer Krankenkasse eine Grundversicherung abzuschließen..
Ein Unterschied zu dem System in Deutschland besteht in der Selbstbeteiligung im Krankheitsfall durch den Versicherten (Franchise). Bevor die Versicherung Kosten übernimmt, muss die Franchise ausgeschöpft sein. Die Höhe der Franchise kann frei gewählt werden (mind. 300 Franken – max. 2.500 Franken/ Jahr). Es gilt, je höher die Franchise, desto geringer der monatliche Beitrag und umgekehrt. Wenn die Franchise ausgeschöpft ist, kommt die Grundversicherung für entstehende Kosten auf. Aber auch hier bleibt für den Versicherten ein Selbstbehalt von 10 % an den Behandlungskosten (maximal 700 Franken pro Jahr). Die Prämienhöhe variiert zudem je nach Wohnort und Krankenversicherer, weswegen es sich empfiehlt, vor Abschluss einer Krankenversicherung die Grund- und Zusatzversicherung zu vergleichen, denn die Leistungen der Grundversicherung sind in der Schweiz begrenzt.
Für Kinder bis zu 16 Jahren erhalten Sie eine Kinderzulage von mindestens 200 Franken pro Kind und Monat. Für Kinder von 16 bis 25 Jahren, die in Ausbildung sind, haben Sie Anspruch auf eine Ausbildungszulage von mindestens 250 Franken pro Kind und Monat. Die Kantone können höhere Ansätze vorschreiben und ausserdem Geburts- und Adoptionszulagen gewähren.
Steuern
Die Quellensteuer ist eine Steuer, die direkt vom Einkommen ausländischer Arbeitnehmer (ohne Niederlassungsbewilligung C) – also an der Quelle – abgezogen wird. Verantwortlich für den Abzug ist der Arbeitgeber. Er ist gesetzlich dazu verpflichtet, dem Arbeitnehmer die geschuldete Steuer vom Lohn abzuziehen und an die Steuerbehörden abzuführen. Die Quellsteuersätze können je Lohnhöhe und Region stark variieren.
Seit 2018 gelten die Sätze 7,7 % Normalsatz, 2,5 % reduzierter Satz (für bestimmte Güter des täglichen Bedarfs wie z. B. Lebensmittel, alkoholfreie Getränke, Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Medikamente sowie freiwillig versteuerte Eintritte zu Sport- und Kulturveranstaltungen).Einen Anspruch auf Renten aus der IV haben EU Bürger, wenn Sie bei Eintritt der Invalidität in der Schweiz während insgesamt mindestens 12 Monaten Beiträge bezahlt haben. Für Gesundheitsberufe (Pflege, Physiotherapie, Osteopathie, Rettungssanität etc.) ist das Schweizerische Rote Kreuz SRK zuständig. Mediziner richten ihre Gesuche an die Medizinalberufekommission MEBEKO.
In der Schweiz gibt es unzählige Clubs und Vereine. Diese Vereinigungen spielen bei der Integration der ausländischen Staatsbürger eine sehr wichtige Rolle. Fragen Sie beim Einwohneramt Ihrer Gemeinde nach einer entsprechenden Liste. Allein die natürlichen Gegebenheiten der Schweiz bieten nahezu für jeden Etwas. Die Berge laden zum Wandern, Klettern, Biken, Skifahren ein. Viele Seen ermöglichen unterschiedlichste Wassersportarten wie Tauchen, Kanufahren, Kitesurfen oder ganz entspanntes Schauffelraddampferfahren.
Während der ersten zwölf Monate Ihres Aufenthalts in der Schweiz können Sie ohne weiteres mit ihrem Führerschein fahren. Nach dieser Frist müssen Sie Ihren ausländischen Führerschein gegen einen Schweizerischen austauschen. Der Austausch des Führerausweises erfolgt beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons.
Davon hat jeder schon einmal gehört. Zu schnell fahren kann in der Schweiz teuer werden. Also achten Sie auf die Höchstgeschwindigkeiten:
Autobahn: 120 km/h – Haupt- und Nebenstrassen: ausserorts: 80 km/h – innerorts: 50 km/h
Für die Benützung der Autobahnen und Autostrassen muss eine Abgabe bezahlt werden (Vignette). Die Vignette kostet 40 Schweizer Franken / Jahr. Es gibt keine Tages-, Wochen- oder Monatsvignetten. Kaufen können Sie die Plaketten bei der Deutsche Post, diversen Automobilclubs, an Raststätten und Tankstellen nahe der Schweizer Grenze.
