AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Feststellenvermittlung
1. Allgemeines
Wenn Sie sich entscheiden, die Dienstleistungen der Workplanet Personalvermittlung GmbH in Anspruch zu nehmen, garantieren wir Ihnen, unsere Mandatsstrategie gezielt und erfolgreich für Sie einzusetzen. Unsere ganze Kraft und Aufmerksamkeit gilt der Erfüllung Ihres Auftrages. Wir garantieren Ihnen eine effiziente und erfolgversprechende Vorgehensweise.
2. Vorgehen
Workplanet Personalvermittlung selektioniert und rekrutiert geeignete Mitarbeiter gemäss Anforderungsprofil für den Kunden. Anhand Ihres Stellen- und Anforderungsprofils werden Ihnen aktuelle BewerberInnen präsentiert. Wir legen grössten Wert darauf, dass unsere Kandidaten Ihrem gewünschten Profil entsprechen.
3. Vertragsschluss
Der Vertrag auf Personalvermittlung zwischen Workplanet und dem Auftraggeber kommt mit der schriftlichen oder mündlichen Auftragsbestätigung zustande. Die Schriftform wird auch durch Übermittlung der Auftragsbestätigung als Telefax oder als E-Mail gewahrt. Der Vertrag auf Personalvermittlung kann ersatzweise auch ohne schriftliche Auftragsbestätigung stillschweigend geschlossen werden, wenn der Auftraggeber mit einem von Workplanet durch Zusenden des Dossiers vermittelten Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag abschliesst. Die AGB gelten in jedem Fall.
4. Erfolgshonorar
4.1. Vollbeschäftigung
Erst beim erfolgreichen Abschluss des Arbeitsvertrages mit einem unserer Kandidaten / Kandidatinnen bezahlen Sie entsprechend der gewünschten Qualifikation ein Honorar.
Es gelten folgende Tarife und Konditionen (exkl. MwSt):
bis CHF 50ˈ000,00 – 10% des Bruttojahressalärs
bis CHF 60ˈ000,00 – 11% des Bruttojahressalärs
bis CHF 85ˈ000,00 – 12% des Bruttojahressalärs
bis CHF 120ˈ000,00 – 14% des Bruttojahressalärs
bis CHF 150ˈ000,00 – 16% des Bruttojahressalärs
ab CHF 150ˈ000.00 – 18% des Bruttojahressalärs
Das jährliche Bruttosalär versteht sich inklusive 13. Monatssalär, Gratifikation, Provisionen, Gewinnbeteiligungen, Boni usw..
Für die erfolgreiche Vermittlung von Fachpersonal mit FA OP und Intensiv sowie für TOA´s / OTA´s wird ein Zuschlag von CHF 2ˈ500.00 zusätzlich zum Tarif erhoben.
4.2. Teilzeitanstellung
Das prozentuale Teilzeiteinkommen wird auf ein Jahressalär bei Vollbeschäftigung umgerechnet; das Honorar berechnet sich anschliessend wie obenstehend gemäss Ziff. 4.1. Das heisst, dass z.B. bei einer Beschäftigung von 80% bei der Berechnung des Honorars von der Basis des Jahressalärs von 100% ausgegangen wird. Beträgt die Teilzeitanstellung weniger als 65% der Vollbeschäftigung, werden 50 % (1/2) des Honorars basierend auf dem theoretischen Bruttojahressalär bei Vollbeschäftigung in Rechnung gestellt. Geht der Auftraggeber mit einem von Workplanet vorgeschlagenen Kandidaten innerhalb eines Jahres seit der letzten schriftlichen Präsentation ein festes Arbeitsverhältnis ein, ist das Honorar gemäss dieser Ziff. 4. geschuldet. Der Auftraggeber schuldet Workplanet das Honorar, falls er im Hinblick auf den Abschluss eines Arbeitsvertrages direkt oder indirekt Daten des Kandidaten an einen Dritten weiterleitet oder den Kandidaten direkt oder indirekt dazu auffordert, sich bei einem Dritten zu melden.
5. Garantie
Wird der Arbeitsvertrag seitens des Arbeitgebers innerhalb der Probezeit aus Qualitätsgründen oder seitens des Arbeitnehmers aus persönlichen Gründen aufgelöst, werden wir Ihnen einen Teil des Honorars wie folgt zurückerstatten: 50% des bezahlten Honorars bei der Auflösung im 1. Monat 25% des bezahlten Honorars bei der Auflösung im 2. Monat 10% des bezahlten Honorars bei der Auflösung im 3. Monat Von dieser Bestimmung ausgenommen sind Fälle, bei denen der Kandidat durch das Verschulden des Arbeitgebers seine Stelle nicht antreten kann. Auch sind Kosten für besondere Leistungen von dieser Regelung ausgeschlossen.
6. Personalsuchauftrag
Workplanet entwirft individuell die Inserate und ist zuständig für deren Abwicklung. Unsere Auslagen (z. B. für Inserate und deren allfällige Zusatzkosten, graphologische, fachtechnische Gutachten, Reisespesen und das Ausarbeiten von individuellen Arbeitsverträgen) belasten wir zu Selbstkosten.
7. Zahlungsbedingungen
Das Mandatshonorar nebst allfälligen Zusatzkosten für Auslagen ist innert 10 Tagen nach Vertragsabschluss rein netto zahlbar.
8. Schutzbestimmung
Die Workplanet verpflichtet sich zur absoluten Diskretion. Sämtliche Informationen werden nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Kunden oder des Bewerbers weitergegeben. Der Kunde gewährt der Workplanet während der Dauer eines Jahres ab der ersten Präsentation eines Bewerbers einen Kundenschutz. Er schuldet der Workplanet die Honorare in vollem Umfang, wenn innert der genannten Zeitspanne ein Anstellungsvertrag zwischen dem Kunden und dem Bewerber zustande kommt. Die Workplanet haftet nicht für Schäden, die durch eine vermittelte Person entstanden sind.
9. Inkrafttreten
Die allgemeinen Vertragsbedingungen treten mit Beginn der Zusammenarbeit zwischen der Workplanet Personalvermittlung GmbH und dem Auftraggeber in Kraft.
10. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Zug.
Zug, 01.01.2019
